Achtung!
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und Anschrift.
Verkehrsunfall, Alkoholfahrt, Bußgeldbescheid, MPU, Straftat…?
Seit vielen Jahren haben wir uns erfolgreich auf die Vertretung und Verteidigung im Verkehrsrecht und Strafrecht spezialisiert.
Gut wenn man weiß, wie man sich verhalten soll und wer schnell und kompetent helfen kann!
Wir sind für Sie da und helfen Ihnen sofort!
Gerne können Sie uns Ihr Anliegen schildern; wir besprechen gemeinsam Möglichkeiten und Konsequenzen und Sie entscheiden sodann, ob Sie uns beauftragen möchten.
Bußgeldbescheid:
Sie sind geblitzt worden, sei es weil Sie zu schnell waren, die Ampel schon rot oder der Abstand zu gering war?
Möglicherweise droht sogar ein Fahrverbot?
Nehmen Sie die Sanktionen aus dem Bußgeldbescheid nicht einfach hin!
Viel öfter als man denkt, ist es möglich, gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen und so die Buße zu verringern, das Fahrverbot zu vermeiden oder um die Punkte herumzukommen.
Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung haben, die sich auf den Verkehrsrechtsschutz erstreckt, ist die Überprüfung des Bußgeldbescheides für Sie kostenlos.
Allenfalls fällt der mit Ihrem Versicherer vertraglich vereinbarte Selbstbehalt an. Wir übernehmen für Sie die Anfrage bei Ihrem Rechtschutzversicherer und klären Sie über alle möglichen Kosten umfassend auf. Wir benötigen von Ihnen lediglich den Bußgeldbescheid und die Daten Ihres Rechtschutzversicherers – alles Weitere wird von uns für Sie erledigt!
Wir überprüfen für Sie den Bußgeldbescheid und setzen Ihr Recht gegenüber der Verwaltungsbehörde sowie dem Gericht durch. Aus jahrelanger Erfahrung können wir Ihnen die Erfolgsaussichten treffend einschätzen und Sie erfolgreich durch das Verfahren begleiten. Die Erfolge der vergangenen Jahre und die Zufriedenheit unserer Mandanten spornen uns auch weiterhin zu Höchstleistungen für unsere Mandanten an.
Wer nicht versucht, wird nicht gewinnen – überprüfen Sie mit uns Ihren Bußgeldbescheid und lassen Sie sich überraschen wie oft es sich lohnt, die verhängte Strafe nicht einfach zu akzeptieren!
Verkehrsstraftat:
Das Geschäftsessen war erfolgreich, die Party launig? Wie schnell kann es passieren, dass man zuviel Alkohol getrunken, sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt hat, oder eine Körperverletzung im Straßenverkehr passiert ist? Auch Nötigung, Beleidigung oder Straßenverkehrsgefährdung finden täglich im Straßenverkehr statt. In einem solchen Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft und es wird regelmäßig zu einer Entziehung der Fahrerlaubnis kommen, die mindestens sechs Monate beträgt. Gerade bei solch massiven Vorwürfen lohnt es sich, erfahrenen Beistand zu suchen. Wir verteidigen Sie im Hinblick auf die Strafe genauso, wie uns an einer möglichst kurzen führerscheinrechtlichen Maßnahme gelegen ist. Die Verteidigungsziele sprechen wir mit Ihnen ausführlich ab, klären Sie über realistische Prognosen auf und helfen Ihnen mit Rat und Tat in der ersten schweren Zeit ohne Fahrerlaubnis. In vielen Fällen lässt sich durch die richtige Verteidigung von Anfang an eine Einstellung des Verfahrens erreichen oder die Verkürzung der Sperrfrist herbeiführen.
Lassen Sie sich helfen, wir kennen uns aus!
Fahrerlaubnisrecht:
Ist es doch passiert und Ihnen wurde die Fahrerlaubnis entzogen, so sollten Sie sich unverzüglich über die Möglichkeiten beraten lassen, möglichst schnell Ihre Fahrerlaubnis zurück zu erlangen. Auch hier gilt: wer rechtzeitig die möglichen Maßnahmen ergreift, kann eine deutliche Verkürzung der Sperrfrist erreichen. Auch eine angeordnete MPU muss nicht immer sein, oder ist mit der richtigen Vorbereitung kein Hindernis zur Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis. Wir beraten Sie ausführlich über alle für Sie in Betracht kommenden Möglichkeiten der Verkürzung der Sperrfrist und helfen Ihnen gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde so schnell als möglich Ihre Fahrerlaubnis zurückzuerhalten. Sofern Sie rechtschutzversichert sind, übernimmt in der Regel Ihre Versicherung unsere Kosten für das Verfahren vor der Verwaltungsbehörde. Wir übernehmen für Sie gerne die Anfrage bei Ihrer Versicherung und sprechen mit Ihnen offen über Erfolgsaussichten und mögliche Kosten. Scheuen Sie sich nicht uns anzusprechen – die Fahrerlaubnis ist für die überwiegende Mehrheit der Deutschen das wichtigste Dokument. Warum sollten gerade Sie nicht alles dransetzen, Ihre Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurückzuerhalten?
Verkehrsunfall:
Wenn´s kracht ist dies oft mit Aufwand, Ärger und finanziellen Einbußen verbunden. Das muss nicht sein!
In allen Fällen, in denen die Schuldfrage bereits von Anfang an geklärt ist, steht Ihnen die Beauftragung eines Anwalts frei. Wir kümmern uns um die Geltendmachung sämtlicher Ansprüche – auch derjenigen Ansprüche, die gerne zu Ihren Lasten vergessen werden, so etwa ein Haushaltsführungsschaden, ein Schmerzensgeld oder die Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Sofern Sie kein Verschulden trifft, sind alle anfallenden Kosten – natürlich auch unsere Gebühren – vom Unfallverursacher zu tragen. Sollten Sie eine Mitschuld am Unfall haben, oder diesen verursacht haben, so ist der anwaltliche Beistand von Anfang an noch wesentlicher, um Ihre Rechte zu wahren und die Schadensabwicklung zu überwachen. Sie sparen sich eine Menge Ärger und regelmäßig auch viel Geld, wenn Sie sich von Anfang an kompetent beraten und vertreten lassen.